Die Schwierigkeiten mit der Finanzierung

May 10, 2009Posted by Steines

 
Kauf und Montage eines Treppenliftes sowie allfällig notwendige bauliche Maßnahmen gelten als Privatangelegenheit, deshalb müssen die Kosten aus der eigenen Kasse berappt werden. Die gesetzlichen Krankenkassen verweigern in der Regel die Kostenübernahme, da ein Treppenlift kein Hilfsmittel nach dem Hilfsmittelkatalog darstellt.

Das heißt aber nicht, dass man bei der Finanzierung ganz allein dasteht. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, dass sich der Staat an den Kosten mitbeteiligt und zwar über die Pflegekasse, da ein Treppenlift als Maßnahme der Wohnraumanpassung gilt. Dazu muss man allerdings mindestens in der Pflegestufe 1 sein, dann ist eine Bezuschussung bis zu 2557 Euro möglich. Dabei sollte man darauf achten, dass sämtliche Umbauten, die infolge der Einschränkung nötig sind, von der Kasse als eins angeschaut werde, das heißt: Unbedingt auch daran denken und angeben, wenn beispielsweise Rampen für einen Rollstuhl eingebaut werden müssen oder das Badezimmer angepasst werden muss.

Wer eine Kostengutsprache beantragen will, sollte den Antrag zusammen mit dem Preisangebot einreichen. Allerdings: Die Bezuschussung ist klar eine Kann- und keine Muss-Leistung, daher braucht es manchmal einen langen Atem und viel Geschick, um mit dem Antrag durchzukommen. Viele Kassen lehnen das erste Gesuch grundsätzlich mal ab, ohne es wirklich zu prüfen, in der Hoffnung, man würde aufgeben. Es lohnt sich daher immer, im Falle einer Ablehnung Einspruch einzulegen, um wenigstens einen Kompromiss zu finden. Denn jeder Mensch hat das Recht auf die Wiederherstellung seiner Gesundheit oder auf ein Stück Lebensqualität im Alter – und wenn man dafür nicht allein aufkommen kann, sollte man unterstützt werden.

Falls die Kasse den Antrag am Ende aber tatsächlich ablehnt oder man keine Kraft für einen langwierigen Rechtsstreit hat, gibt es, je nach Fall und Situation, noch andere Institutionen, an die man sich für einen finanziellen Zuschuss wenden kann, zum Beispiel die Berufsgenossenschaft, die Kommune oder das Sozialamt. Wenn man unsicher ist, wer zuständig ist und weiterhelfen kann, lohnt sich ein Anruf bei der Gemeinde, die kennen die richtigen Stellen.