Qualität
Treppenlifte
sollten so gern und selbstverständlich genutzt werden, als ob
sie schon immer da gewesen wären. Das A und O dafür
ist zunächst einmal die Entscheidung, ob es ein Sitzlift, ein
Stehlift oder ein Plattformlift sein soll. Bei diesem Entschluss spielt
nicht nur die Art der Einschränkung eine wichtige Rolle,
sondern auch die empfundene Sicherheit. Gerade ältere oder
kranke Menschen fühlen sich oft noch zusätzlich
verunsichert, deshalb sollten sie sich mit dem Lift wohl und
ungefährdet fühlen.
Entscheidend sind ein guter Halt, bequeme Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten sowie eine einfache Bedienung – gerade bei Seniorinnen und Senioren, die sich mit technischen Dingen schnell mal überfordert fühlen. Nicht fehlen darf ein leicht zu bedienender Stopp-Button für Notfälle. In jeder Etage, die ein Treppenlift anfahren soll, also zum Beispiel Keller, Parterre, Obergeschoss sollte eine separate Haltestelle eingebaut werden; diese kann zugleich auch als Abstellfläche für den Lift dienen.
Aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen muss jeder Treppenlift, selbst ein gebrauchter, ein Typenschild aufweisen mit Seriennummer, Baujahr und Maximalbelastung sowie einer Adresse und Telefonnummer für die Beratung und den Service. Auch gebrauchte Treppenlifte sollten zudem über eines der üblichen Qualitätssicherungs-Siegel verfügen wie zum Beispiel das GS-Siegel für „Geprüfte Sicherheit“ oder das TÜV-Siegel sowie das ISO-Zeichen, das bestätigt, dass Qualitätsnormen eingehalten wurden; dies ist entscheidend bei Produkthaftungsfragen.
Entscheidend sind ein guter Halt, bequeme Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten sowie eine einfache Bedienung – gerade bei Seniorinnen und Senioren, die sich mit technischen Dingen schnell mal überfordert fühlen. Nicht fehlen darf ein leicht zu bedienender Stopp-Button für Notfälle. In jeder Etage, die ein Treppenlift anfahren soll, also zum Beispiel Keller, Parterre, Obergeschoss sollte eine separate Haltestelle eingebaut werden; diese kann zugleich auch als Abstellfläche für den Lift dienen.
Aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen muss jeder Treppenlift, selbst ein gebrauchter, ein Typenschild aufweisen mit Seriennummer, Baujahr und Maximalbelastung sowie einer Adresse und Telefonnummer für die Beratung und den Service. Auch gebrauchte Treppenlifte sollten zudem über eines der üblichen Qualitätssicherungs-Siegel verfügen wie zum Beispiel das GS-Siegel für „Geprüfte Sicherheit“ oder das TÜV-Siegel sowie das ISO-Zeichen, das bestätigt, dass Qualitätsnormen eingehalten wurden; dies ist entscheidend bei Produkthaftungsfragen.